Der Bundesrat plant, ab 2026 ein nationales System zur Erfassung von Flugpassagierdaten einzuführen.
Die Schweiz darf Flugpassagierdaten nicht fünf Jahre lang aufbewahren: Passagiere am 15. Juli im Flughafen Zürich. (Archivbild)
Ab 2026 soll ein nationales System zur Erfassung von Flugpassagierdaten eingeführt werden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Der Bundesrat will ein nationales System zur Erfassung von Flugpassagierdaten ab 2026 in Betrieb nehmen. Als Grundlage dient das Flugpassagierdatengesetz, das die Landesregierung dem Parlament am Mittwoch zugestellt hat. Die Vorlage soll der Polizei und den Sicherheitsbehörden helfen, Terrorismus und Schwerstkriminalität besser zu bekämpfen und den Wirtschaftsstandort Schweiz besser schützen zu können.

Das geplante Gesetz regelt die Bekanntgabe von Passagierdaten durch schweizerische und ausländische Fluggesellschaften an die Behörden sowie deren Bearbeitung. Zu diesen Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR) gehören etwa der Name, der Vorname oder auch die Reiseroute. Informationen zu schützenswerten persönlichen Daten – zum Beispiel Hautfarbe oder Essensvorlieben – würden nicht übermittelt, heisst es in der bundesrätlichen Botschaft.

Neue Passenger Information Unit (PIU)

Die PNR-Daten sollen künftig an die neu zu schaffende Passenger Information Unit (PIU) im Bundesamt für Polizei (Fedpol) gehen. Die PIU soll ab 2025 aufgebaut werden. Sie werde die Daten künftig automatisch mit polizeilichen Informationssystemen abgleichen, hiess es. Bei einer Übereinstimmung werde das Ergebnis manuell überprüft, bevor es an die zuständigen Behörden weitergeleitet werde.

Die Verwendung von PNR-Daten ist laut dem Bundesrat ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Formen von Schwerstkriminalität. Die Schweiz verfüge gegenwärtig aber noch über keine Rechtsgrundlage, um PNR-Daten zu benutzen. «Für die Schweiz ist diese Situation aus verschiedenen Gründen problematisch und ungenügend», sagte der Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Bundesrat Beat Jans, am Mittwoch in Bern vor den Medien.

Schweizer Fluggesellschaften müssen PNR-Daten bekannt geben

70 Länder, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, die USA und Kanada, haben bereits ein nationales PNR-System. «Ohne ein eigenes PNR-System könne die Schweiz zu einer Sicherheitslücke auf dem europäischen Kontinent werden», sagte Jans weiter. Auch nationale Sicherheitsüberlegungen sprechen laut der Botschaft des Bundesrats für die Einführung des Systems.

Personen mit kriminellen Zielen könnten im Schengenraum bestehende PNR-Systeme umgehen, indem sie in die Schweiz fliegen und ihre Reise in ein EU-Land auf dem Landweg fortsetzen. Bereits heute müssen Schweizer Fluggesellschaften PNR-Daten von Flügen aus der Schweiz in einige Länder bekannt geben, so etwa an die EU-Mitglieder oder die USA. Die PNR-Daten haben für die Schweiz auch eine wichtige wirtschaftliche Dimension.

Weil immer mehr Staaten die Bekanntgabe von PNR-Daten verlangen, droht den Schweizer Fluggesellschaften, dass sie künftig in diesen Ländern mit hohen Geldstrafen und sogar mit dem Entzug der Landerechte rechnen müssen. «Im schlimmsten Fall könnte die Schweiz ihre Anbindung an den internationalen Flugverkehr teilweise oder ganz verlieren.» Dies sagte EJPD-Vorsteher Jans.

Daten nach einem Monat anonymisiert

Das Gesetz garantiert laut der Botschaft denn auch den Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Flugpassagierinnen und Flugpassagiere. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage habe der Bundesrat den Datenschutz nun verstärkt, führte Jans aus. Die Aufbewahrungsdauer der Daten sei verkürzt worden. So dürften Daten, die keine Anhaltspunkte für Terrorismus oder andere Schwerstkriminalität aufwiesen, nicht länger als sechs Monate gespeichert werden.

Die Daten würden zudem nach einem Monat anonymisiert. Weisen die Daten hingegen solche Anhaltspunkte auf, dürften sie für maximal fünf Jahre gespeichert werden. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird die Einhaltung des Datenschutzes vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten beaufsichtigt.

Gleichzeitig mit der Vorlage zum Flugpassagierdatengesetz verabschiedete die Landesregierung auch den Entwurf eines Verhandlungsmandats für ein Abkommen zum Austausch von Flugpassagierdaten mit Nicht-EU-Staaten. Die Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte sowie die Konferenz der Kantonsregierungen müssen diesem aber noch zustimmen. Anfang März hatten bereits die EU-Mitgliedstaaten ein Verhandlungsmandat verabschiedet, um mit der Schweiz in Zukunft Flugpassagierdaten auszutauschen.

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